Grund: Alle Verpackungen, die direkten Kontakt mit Lebensmitteln haben, fallen in Deutschland unter das so genannte Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.
Und das besagt, dass Stoffe aus der Verpackung nicht "auf Lebensmittel oder deren Oberfläche übergehen dürfen". Das Aufbringen von Antibiothika, Anti-Schimmelpilz-Mitteln oder Konservierungsstoffen auf Joghurtdeckel wäre illegal und sogar strafbar.
Und auch die Behauptung, dass durch das Abschlecken Aluminium in den Körper gelangt und so Alzheimer verursacht, ist ein modernes Märchen. Zum einen konnte bislang kein Zusammenhang zwischen Aluminium und Alzheimer festgestellt werden. Zum anderen scheidet der Körper 99 Prozent des Aluminiums, das er aus der Umwelt aufnimmt, sofort wieder aus.
Aber: In unseren Nahrungsmitteln selbst ist oftmals Aluminium enthalten und auch Alutöpfe und -pfannen, in denen säurehaltige Lebensmittel verarbeitet werden, sind schädliche Aluminium-Quellen.
Fazit: Joghurtdeckel ablecken - JA
Aber unbeschichtete Pfannen und Töpfe - NEIN